SPD fordert Abschaffung der zweiten Leichenschau für ins Ausland überführte Verstorbene

SPD fordert Abschaffung der zweiten Leichenschau für ins Ausland überführte Verstorbene
In Nordrhein-Westfalen haben die SPD-Landtagsabgeordneten Volkan Baran, Lisa Kapteinat und Thorsten Klute eine Kleine Anfrage eingereicht, um die Abschaffung der in NRW vorgeschriebenen zweiten Leichenschau (doppelte Leichenschau) bei Überführungen ins Ausland zu prüfen.
In ihrer Anfrage verweisen die SPD-Abgeordneten darauf, dass es für viele Menschen mit Migrationsgeschichte ein emotionaler letzter Wunsch ist, in ihrem Herkunftsland beigesetzt zu werden. Stirbt eine Person im Ausland, möchten viele Familien die Verstorbene oder den Verstorbenen in der Heimat bestatten lassen. In solchen Fällen ist in NRW jedoch zusätzlich zur ersten ärztlichen Untersuchung eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt bzw. einen Rechtsmediziner vorgeschrieben – eine Regelung, die zeitliche Verzögerungen und erhebliche Belastungen für die Angehörigen verursachen kann.
Die Abgeordneten stellen daher die Frage, warum NRW an dieser zusätzlichen Untersuchung festhält, wie die Regelung im Vergleich zu anderen Bundesländern aussieht und welche finanziellen sowie zeitlichen Auswirkungen sie für die betroffenen Familien hat.
Besonders heben sie hervor, dass in Religionen wie dem Islam und dem Judentum eine rasche Bestattung religiös geboten ist. Durch die verpflichtende zweite Leichenschau werden Überführungen jedoch oft verzögert, was für die betroffenen Familien große seelische Belastungen bedeutet. Die SPD fordert daher, die Regelung zu entschärfen und – wie in anderen Bundesländern – praxisnähere und menschlichere Lösungen zu ermöglichen.
„Liegt kein Verdacht auf einen unnatürlichen Tod vor, sollte keine zweite Untersuchung nötig sein“
Der NRW-Landtagsabgeordnete Volkan Baran, mit dem wir zu diesem Thema gesprochen haben, berichtet aus seiner Erfahrung:
„Wenn eine Person in Deutschland beerdigt wird, gibt es kein Problem. Soll die verstorbene Person jedoch ins Ausland überführt werden, verlangt NRW eine zweite Untersuchung durch die Rechtsmedizin. In Großstädten geht das schneller, aber insbesondere im ländlichen Raum wird es schwierig, überhaupt einen rechtsmedizinischen Arzt zu finden – das verzögert den gesamten Prozess erheblich.“
Weiter erklärt Baran:
„Im Islam und im Judentum muss die Bestattung möglichst schnell erfolgen. Wenn die zweite Leichenschau den Ablauf um Tage verzögert, bringt das die Familien in eine sehr belastende Situation. Wenn der erstuntersuchende Arzt keinen Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache feststellt, sollte aus unserer Sicht keine zweite Leichenschau notwendig sein.“
Man habe die erste Kleine Anfrage gestellt, so Baran. Nach der erwarteten Antwort der Landesregierung in etwa vier Wochen wolle man prüfen, ob ein Gesetzesänderungsverfahren angestoßen werden könne. Reporter Online / Hülya Sancak – Düsseldorf




